Psychologische Psychotherapeutin für Erwachsene
Gesetzlich Versicherte I Privatpatienten I Selbstzahler
Therapiekosten
Privat Versicherte
Die meisten Privatversicherungen, übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Maßgeblich hierfür sind die Tarif- und Vertragsbedingungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen. Mein Honorar bemisst sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie auch von Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen.
Sollte infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf bestehen, so erfolgt in der Regel eine Abrechnung mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft.​
Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge eine Kassenzulassung und kann direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe übernommen, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt wurde.
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Für den Beginn einer Psychotherapie benötigen sie keine Überweisung. Sie können mich direkt kontaktieren.
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Selbstzahler
Es kann gute Gründe haben, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Wie zum Beispiel bei der Berufswahl (bevorstehende Verbeamtung), bei dem Wechsel in eine private Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen hierdurch auch keine Nachteile entstehen. Hierbei entfällt die Beantragung bei der Krankenkasse. Es besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Klienten und Therapeuten.
Kostengrundlage ist hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je 50-minütiger Therapiesitzung berechne ich 131,15€. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben geltend machen.